Alles zum Hundeführschein
Die WienerInnen sagten bei der Volksbefragung "Ja" zur Führscheinpflicht für "Kampfhunde". Die Stadt setzt den verpflichtenden Hundeführschein jetzt um. Leben & Freude beantwortet alle Fragen dazu.
HalterInnen von Hunden, wie dieser Staffordshire Terrier, brauchen ab 1. Juli einen Hundeführschein, um mit ihrem vierbeinigen Freund außer Haus gehen zu dürfen.
Ab 1. Juli soll die Hundeführscheinpflicht in Kraft treten und für folgende Rassen bzw. Mischlinge dieser Rassen gelten: Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Español, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler und Dogo Argentino. Diese Liste ist aber nicht als abgeschlossen zu betrachten, sondern kann zu einem späteren Zeitpunkt erweitert werden.
Die Kriterien, anhand derer die Rassen ausgewählt wurden, sind zum einen die Bisskraft der Hunde und zum anderen die Häufigkeit, mit der Beschwerden bei den zuständigen Behörden eingingen. Ab Inkrafttreten der Regelung haben BesitzerInnen dieser Hunde ein Jahr Zeit, mit ihrem Vierbeiner den verpflichtenden Hundeführschein nachzuholen. Wer einen "Kampfhund" neu erwirbt, der muss den Führschein innerhalb von drei Monaten absolvieren.
Neue Befugnisse der Polizei
Um zur Prüfung des verpflichtenden Hundeführscheins antreten zu dürfen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Der Hund muss wenigstens sechs Monate alt sein. Wenn man sich mit einem führscheinpflichtigen Hund in die Öffentlichkeit begibt, muss man den Ausweis jederzeit bei sich tragen. Wer ihn auf Verlangen der Polizei nicht vorweisen kann, dem droht eine Verwaltungsstrafe. In Gefahrensituationen kann die Polizei hinkünftig "Kampfhunde"-HalterInnen ohne Hundeführschein ihren Vierbeiner sofort und dauerhaft abnehmen.
Die Hundeführscheinprüfung besteht aus zwei Teilen: Beim praktischen Teil stellen HalterInnen und ihre Hunde ihr richtiges und rücksichtsvolles Verhalten in alltäglichen Situationen unter Beweis. Beim theoretischen Teil werden die Kenntnisse zu artgerechter Haltung und rechtlichen Belangen geprüft. Insgesamt gibt es 150 Multiple-Choice-Prüfungsfragen (drei Antwortmöglichkeiten, von denen eine richtig ist). Von diesen 150 möglichen Fragen werden bei der Prüfung 30 gestellt. Davon müssen 24 Fragen richtig beantwortet werden. Die Liste der Fragen inklusive der richtigen Antworten ist im Internet einsehbar (siehe Link unten).
Freiwilliger Hundeführschein bleibt
Vor der Prüfung braucht niemand Angst zu haben. Wer seinen Hund gut erzogen hat und sich vorbereitet, wird mit den Aufgaben sicher zurechtkommen. Einen Termin kann man mit zugelassenen PrüferInnen direkt vereinbaren. Eine Liste von möglichen PrüferInnen und deren Kontaktdaten findet man im Internet (siehe Link unten). Seinen schon abgelegten, freiwilligen Hundeführschein kann man bei Einführung des verpflichtenden Hundeführscheins umschreiben lassen. Dazu muss man zusätzlich nachweisen, dass man unbescholten ist, den Hund angemeldet und gechippt sowie eine Hundehaftplichtversicherung abgeschlossen hat, die eine Schadenssumme von mindestens 725.000 Euro deckt.
Die Prüfungsgebühr für den verpflichtenden sowie für den freiwilligen Hundeführschein beträgt 25 Euro. Die Prüfung für den freiwilligen Hundeführschein wird es nach der Einführung des verpflichtenden Hundeführscheins weiterhin geben. Der Vorteil: HalterInnen von Hunden der vom verpflichtenden Hundeführschein nicht betroffenen Rassen sparen sich mit Ablegen des freiwilligen Hundeführscheins ein Jahr lang die Hundeabgabe (43,60 Euro).