In der Pension dazuverdienen? Aber richtig!
Alexander De Brito, Pensionsexperte in der Arbeiterkammer, erklärt, worauf man bei zusätzlichem Erwerb in der Pension achten muss.
Seit Babysitten steuerlich absetzbar ist können sich Oma und Opa beim hüten der Enkerln etwas dazuverdienen, ohne dass es Mama und Papa etwas kostet.
Leben & Freude: Wenn Menschen zu ihrer Pension etwas dazuverdienen, fürchten sie oft, diese zu verlieren. Zu Recht?
Alexander De Brito: Wenn sie die gesetzliche Alterspension beziehen, nicht. In dieser kann man dazuverdienen, so viel man will.
Und wer frühzeitig in Pension gegangen ist, also Früh- oder Korridorpension bzw. die Hacklerregelung in Anspruch nimmt?
Der bzw. die muss aufpassen. Denn in so einem Fall darf man nicht mehr als 366,33 Euro brutto pro Monat dazuverdienen. Ansonsten verliert man die Pension für den gesamten Monat.
Wie ist es, wenn man tageweise arbeitet?
Bei tageweiser Arbeit, also wenn man nicht regelmäßig an denselben Wochentagen arbeitet, liegt die Grenze bei 28,13 Euro pro Tag. Verdient man mehr, verliert man die Pension für den Tag.
Und wenn man frühzeitig in Pension gegangen ist und als Mann 65 bzw. als Frau 60 wird?
Ab dem gesetzlichen Pensionsalter gehen Früh-, Korridor- bzw. Hacklerpension automatisch in eine gesetzliche Alterspension über und die genannten Beschränkungen fallen weg.
Was ist mit Bezieherinnen und Beziehern von so niedrigen Pensionen, dass sie eine Ausgleichszulage bekommen?
Auch hier muss man beim Dazuverdienen vorsichtig sein. Denn die Ausgleichszulage reduziert sich um den jeweiligen Zuverdienst.
Das heißt, man arbeitet, ohne was davon zu haben?
Ganz genau. Zumindest bis zur Höhe der Ausgleichszulage.
Muss man das Geld, das man in der Pension dazuverdient, eigentlich versteuern?
Liegt das gesamte Einkommen inklusive Pension unter 11.000 Euro brutto pro Jahr, braucht man den Zuverdienst nicht versteuern. Ist es höher, wird er steuerpflichtig.
Apropos Steuer: Kinderbetreuungskosten sind ja seit dem Vorjahr steuerlich absetzbar. Was bedeutet das für ältere Menschen?
Viele Großeltern passen unentgeltlich auf ihre Enkelkinder auf. Aber mit der neuen Regelung haben Eltern die Möglichkeit, den Großeltern fürs Babysitten ein Honorar zu zahlen und es anschließend von der Steuer abzusetzen.
Weitere Fragen zu Pension und Steuern beantworten die ExpertInnen der Arbeiterkammer: 4., Prinz-Eugen-Straße 20–22, Telefon 01/501 65-0 (Durchwahl 204 für Fragen zur Pension, Durchwahl 207 für Fragen zu Steuern)