In der Schuldenfalle
Die Schuldnerberatung des Fonds Soziales Wien hilft Menschen, die sich finanziell übernommen haben. Alexander Maly, Leiter der Schuldnerberatung, beantwortete „Leben & Freude“ Fragen zum Thema.
Das Konto ist ständig überzogen, Ratenzahlungen beim Einkauf im Versandhandel sind ausständig und dann flattern Telefonrechnung und Stromnachzahlung gleichzeitig ins Haus. Aber was interessiert Menschen, die mit dem Schuldenzahlen nicht mehr nachkommen, ganz besonders? Zehn häufig gestellte Fragen und Antworten aus dem Alltag der SchuldnerberaterInnen.
Leben & Freude: Wenn ich draufkomme, dass ich zu viele Schulden habe – was soll ich tun?
- Das Wichtigste zuerst: Miete zahlen. Sonst verliert man die Wohnung. Wenn es einen Rückstand gibt: Sofort mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter Kontakt aufnehmen und über den Rückstand eine Ratenvereinbarung treffen (und diese auch einhalten).
- Weiters wichtig: Die laufenden Energiekosten zahlen – kein Mensch kann auf Dauer ohne Strom und Heizung leben.
- Für dazu Verpflichtete: Alimente für minderjährige Kinder unbedingt zahlen – ansonsten kann es zu einem Strafverfahren kommen.
- Offene Strafen zahlen: Ansonsten droht eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Wenn die oben genannten Punkte erledigt sind und dann kein oder zu wenig Geld für die restlichen Verpflichtungen übrig bleibt: Sofort einen Termin bei der Schuldnerberatung vereinbaren.
Inwieweit kann mir der Lohn gepfändet werden?
Bei der Lohnpfändung muss ein Existenzminimum bleiben. Dieses ist keine fixe Größe, sondern abhängig von der Höhe des Lohnes und von der Zahl der Unterhaltspflichten. Wer zum Beispiel zwei Kinder hat und die Ehegattin geht nicht arbeiten, hat drei Unterhaltspflichten. In jedem Fall würde eine Lohnpfändung aber erst bei einem monatlichen Lohn von mehr als 1.240 Euro wirksam werden.
Hafte ich für die Schulden meiner Kinder, meines Ehepartners oder meiner Eltern?
Nein. Nur wer seine Unterschrift unter einen derartigen Vertrag setzt, haftet auch.Kann mir die Schuldnerberatung finanzielle Unterstützung verschaffen?Nein. Die Schuldnerberatung informiert über rechtliche Aspekte und erörtert Lösungsmöglichkeiten. Zusätzlich bietet sie Unterstützung bei der Vorbereitung eines Privatkonkurses und begleitet bei einem Konkursverfahren. Sie kann aber keine Kredite vermitteln, Bürgschaften übernehmen oder finanzielle Unterstützung gewähren.
Wenn ich Privatkonkurs anmelde, bekomme ich dann jemals wieder einen Kredit?
Es gibt kein Gesetz, das den Banken verbietet, Kredite zu vergeben. Allerdings machen viele Banken einen Bogen um Betroffene, weil sie befürchten, dass es wieder zu Zahlungsausfällen kommt.Darf die Bank Kinderbeihilfe und andere unpfändbare Beträge einfach einbehalten und mir die Auszahlung verweigern?Grundsätzlich nein. De facto kommt es aber immer wieder dazu, wenn der Überziehungsrahmen "fällig" gestellt wird. Also wenn KontoinhaberInnen aufgefordert wurden, das überzogene Geld zurückzuzahlen und das aber nicht sofort tun.Darf mir die Bank so ohne Weiteres das Girokonto kündigen?De facto ja. Derzeit gibt es in Österreich keine gesetzliche Verpflichtung, dass Girokonten angeboten werden müssen.Wie komme ich zu einem Girokonto, wenn ich im Kreditschutzverband eine Negativeintragung habe?Wie gesagt: Keine Bank ist verpflichtet, ein Girokonto anzubieten. Tipp: Wählen Sie eine Bank Ihres Vertrauens und verlangen Sie die Filialleiterin bzw. den Filialleiter. "Gestehen" Sie gleich, dass Sie eine Negativeintragung haben, und ersuchen Sie um Eröffnung eines Girokontos auf "Haben-Basis". Diese Ehrlichkeit wird in der Regel honoriert.
Ich möchte alle Schulden zusammenfassen und nur noch an eine Stelle zahlen. Kann mir die Schuldnerberatung dabei helfen?
Nein. Der häufig geäußerte Wunsch nach einer Umschuldung ist zwar verständlich – mehr Gläubiger werden als lästiger empfunden als nur einer. Die Höhe der Schulden ändert sich dadurch aber nicht.
Darf die Bank an Jugendliche Geld verleihen?
Leider ist das nicht eindeutig geregelt.
- Grundsätzlich gilt: Wird Geld an unter 14-Jährige verliehen, dann ist das ein "rechtsunwirksames Geschäft". Das heißt, wenn das Geld nicht zurückgezahlt wird, kann die Bank es nicht "erfolgreich" einklagen.
- Nicht ganz so klar ist es bei 14- bis 18-Jährigen: Hat eine 14- bis 18-Jährige bzw. ein 14- bis 18-Jähriger kein eigenes Einkommen, borgt sich Geld aus und kann es dann nicht zurückzahlen, dann ist das in der Theorie auch ein "rechtsunwirksames Geschäft". Mit einigen juristischen Verrenkungen kann aber eine Schadensersatzpflicht nach dem ABGB konstruiert werden und dennoch das Geld zurückgefordert werden.
- Außerdem: Borgt sich eine Jugendliche bzw. ein Jugendlicher diesen Alters Geld aus, mit der Absicht, es nicht zurückzuzahlen, dann könnte die Bank ihr bzw. ihm Betrug unterstellen. Die Strafmündigkeit beginnt mit 14 Jahren!
Hat eine 14- bis 18-Jährige bzw. ein 14- bis 18-Jähriger ein eigenes Einkommen, dann kann sie bzw. er sich sehr wohl "rechtswirksam" verschulden. Allerdings muss die Schuld innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden können, ohne dabei die Existenz der bzw. des Jugendlichen zu gefährden.